SmoothInvoice Zum Rechnungswerkzeug

Was muss auf eine Rechnung?

Welche Angaben Pflicht sind, hängt von deinem Fall ab. Beantworte bis zu drei Fragen, dann siehst du deine Liste mit Beispiel und Fundstelle. Alles bleibt in deinem Browser, nichts wird gesendet.

Check

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Beantworte die Fragen oben.

Je nach Antwort kommen bis zu drei Fragen.

In SmoothInvoice gibst du deine Daten einmal ein. Rechnungsnummer, Datum, Steuer und den passenden Hinweis setzt die App auf jede Rechnung selbst. Danach trägst du nur noch Kunde, Leistung und Betrag ein.

Rechnung schreiben

Die Pflichtangaben im Überblick

Für eine normale Rechnung mit Umsatzsteuer verlangt § 14 Abs. 4 UStG:

  1. Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
  2. deine Steuernummer oder USt-IdNr.
  3. das Ausstellungsdatum
  4. eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird
  5. Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung
  6. Datum oder Zeitraum der Leistung
  7. den Nettobetrag nach Steuersätzen und vorab vereinbarte Minderungen wie Skonto
  8. Steuersatz und Steuerbetrag, oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Dazu kommen zwei Angaben nur in bestimmten Fällen: der Hinweis auf zwei Jahre Aufbewahrung bei Arbeiten rund um ein Grundstück, die der Kunde privat nutzt, und das Wort „Gutschrift“, wenn dein Kunde die Rechnung für dich ausstellt.

Als Kleinunternehmer

Für dich gilt eine eigene, kürzere Liste (§ 34a UStDV). Umsatzsteuer weist du nicht aus, stattdessen steht ein Hinweis auf § 19 UStG auf der Rechnung, etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Rechnungsnummer und Leistungsdatum verlangt die Vorschrift nicht. Für deine Buchhaltung sind beide trotzdem sinnvoll. Erbringst du Dienstleistungen an Firmen im EU-Ausland, gilt stattdessen § 14a Abs. 1 UStG; das bildet der Check nicht ab.

Rechnungen bis 250 €

Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € reicht eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV): dein Name und deine Anschrift, das Datum, die Leistung und der Gesamtbetrag mit Steuersatz. Der Name des Kunden, die Rechnungsnummer und die Steuernummer dürfen fehlen. Bei Reverse Charge nach § 13b UStG, bei Warenlieferungen an Firmen im EU-Ausland und bei Fernverkäufen an Privatleute dort (§ 3c UStG) gilt diese Erleichterung nicht.

Was der Check nicht abbildet

Anzahlungs- und Schlussrechnungen (§ 14 Abs. 5 UStG), Reiseleistungen (§ 25 UStG), Differenzbesteuerung (§ 25a UStG), Fahrzeuglieferungen, Lieferungen an Privatleute im EU-Ausland und Dienstleistungen von Kleinunternehmern an Firmen im EU-Ausland bildet der Check nicht ab. Er ersetzt keine Steuerberatung; im Zweifel frag dein Finanzamt oder eine Steuerberaterin.

Rechnungen mit allen Pflichtangaben

SmoothInvoice vergibt Rechnungsnummern fortlaufend, setzt den Hinweis nach § 19 UStG oder die Steuer je Satz und zeigt, welche Angaben in deinem Profil noch fehlen. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Daten bleiben auf deinem Gerät.

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