Die Pflichtangaben im Überblick
Für eine normale Rechnung mit Umsatzsteuer verlangt § 14 Abs. 4 UStG:
- Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- deine Steuernummer oder USt-IdNr.
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird
- Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung
- Datum oder Zeitraum der Leistung
- den Nettobetrag nach Steuersätzen und vorab vereinbarte Minderungen wie Skonto
- Steuersatz und Steuerbetrag, oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Dazu kommen zwei Angaben nur in bestimmten Fällen: der Hinweis auf zwei Jahre Aufbewahrung bei Arbeiten rund um ein Grundstück, die der Kunde privat nutzt, und das Wort „Gutschrift“, wenn dein Kunde die Rechnung für dich ausstellt.
Als Kleinunternehmer
Für dich gilt eine eigene, kürzere Liste (§ 34a UStDV). Umsatzsteuer weist du nicht aus, stattdessen steht ein Hinweis auf § 19 UStG auf der Rechnung, etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Rechnungsnummer und Leistungsdatum verlangt die Vorschrift nicht. Für deine Buchhaltung sind beide trotzdem sinnvoll. Erbringst du Dienstleistungen an Firmen im EU-Ausland, gilt stattdessen § 14a Abs. 1 UStG; das bildet der Check nicht ab.
Rechnungen bis 250 €
Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € reicht eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV): dein Name und deine Anschrift, das Datum, die Leistung und der Gesamtbetrag mit Steuersatz. Der Name des Kunden, die Rechnungsnummer und die Steuernummer dürfen fehlen. Bei Reverse Charge nach § 13b UStG, bei Warenlieferungen an Firmen im EU-Ausland und bei Fernverkäufen an Privatleute dort (§ 3c UStG) gilt diese Erleichterung nicht.
Was der Check nicht abbildet
Anzahlungs- und Schlussrechnungen (§ 14 Abs. 5 UStG), Reiseleistungen (§ 25 UStG), Differenzbesteuerung (§ 25a UStG), Fahrzeuglieferungen, Lieferungen an Privatleute im EU-Ausland und Dienstleistungen von Kleinunternehmern an Firmen im EU-Ausland bildet der Check nicht ab. Er ersetzt keine Steuerberatung; im Zweifel frag dein Finanzamt oder eine Steuerberaterin.
Rechnungen mit allen Pflichtangaben
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