Die zwei Grenzen
Nach § 19 Abs. 1 UStG bist du Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Beides muss zutreffen.
Warum die zweite Grenze so tückisch ist
Reißt du die 25.000 € in diesem Jahr, bleibst du bis Jahresende Kleinunternehmer. Erst im nächsten Jahr gilt die Regelbesteuerung, du hast also Vorlauf. Reißt du dagegen die 100.000 €, entfällt die Regelung sofort: Schon für den Umsatz, der die Grenze überschreitet, musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Was zum Umsatz zählt
Gemeint ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG: die Summe deiner steuerbaren Umsätze nach dem Geld, das tatsächlich eingegangen ist, ohne Umsatzsteuer. Bestimmte steuerfreie Umsätze und der Verkauf von Anlagevermögen, etwa deines alten Laptops, zählen nicht mit.
Was der Rechner nicht abbildet
Für das Jahr, in dem du gründest, gilt eine eigene Regel. Die bildet dieser Rechner nicht ab. Er ersetzt auch keine Steuerberatung; im Zweifel frag dein Finanzamt oder eine Steuerberaterin.
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