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Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben?

Die Pflicht kommt in Stufen, und nicht jeden trifft sie. Beantworte drei Fragen, dann siehst du deinen Stichtag. Alles bleibt in deinem Browser, nichts wird gesendet.

Check

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Beantworte die Fragen oben.

Je nach Antwort kommen bis zu drei Fragen.

Die Stufen im Überblick

  • Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer.
  • 2025 und 2026: Ausstellen darfst du noch auf Papier oder als PDF (mit Zustimmung des Empfängers).
  • Ab 1. Januar 2027: Pflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026.
  • Ab 1. Januar 2028: Pflicht für alle übrigen, außer Kleinunternehmern.

Fundstelle: § 27 Abs. 38 UStG.

Wen die Pflicht nicht trifft

Sie gilt nur für Rechnungen an andere Unternehmen, wenn beide in Deutschland ansässig sind (§ 14 Abs. 2 UStG). Rechnungen an Privatleute und ins Ausland sind nicht betroffen, ebenso wenig Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, etwa Heilbehandlungen, Wohnungsvermietung oder Unterricht. Kleinunternehmer dürfen immer normale Rechnungen schicken (§ 34a UStDV), ebenso jeder bei Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag (§ 33 UStDV), außer bei Reverse Charge nach § 13b UStG.

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung ist eine Datei, die ein Programm lesen kann, zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF, das du per E-Mail schickst, ist keine E-Rechnung.

Was der Check nicht abbildet

Sonderfälle wie den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen großen Firmen bildet der Check nicht ab. Er ersetzt keine Steuerberatung; im Zweifel frag dein Finanzamt oder eine Steuerberaterin.

E-Rechnungen mit SmoothInvoice

SmoothInvoice exportiert jede Rechnung auch als XRechnung 3.0. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Daten bleiben auf deinem Gerät.

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