Die Stufen im Überblick
- Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer.
- 2025 und 2026: Ausstellen darfst du noch auf Papier oder als PDF (mit Zustimmung des Empfängers).
- Ab 1. Januar 2027: Pflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026.
- Ab 1. Januar 2028: Pflicht für alle übrigen, außer Kleinunternehmern.
Fundstelle: § 27 Abs. 38 UStG.
Wen die Pflicht nicht trifft
Sie gilt nur für Rechnungen an andere Unternehmen, wenn beide in Deutschland ansässig sind (§ 14 Abs. 2 UStG). Rechnungen an Privatleute und ins Ausland sind nicht betroffen, ebenso wenig Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, etwa Heilbehandlungen, Wohnungsvermietung oder Unterricht. Kleinunternehmer dürfen immer normale Rechnungen schicken (§ 34a UStDV), ebenso jeder bei Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag (§ 33 UStDV), außer bei Reverse Charge nach § 13b UStG.
Was eine E-Rechnung ist
Eine E-Rechnung ist eine Datei, die ein Programm lesen kann, zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF, das du per E-Mail schickst, ist keine E-Rechnung.
Was der Check nicht abbildet
Sonderfälle wie den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen großen Firmen bildet der Check nicht ab. Er ersetzt keine Steuerberatung; im Zweifel frag dein Finanzamt oder eine Steuerberaterin.
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